Allgemeine Geschäftsbedingungen der food-bike.ch

 

  1. Parteien und Vertragsgegenstand
    Die food-bike.ch erbringt Koch-Dienstleistungen für Anlässe nach Massgabe des individuell abgeschlossenen Vertrags mit der Kundschaft sowie der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Hiervon abweichende Bestimmungen wie allfällige AGB der Kundschaft usw., sind nur verbindlich, sofern sie dem Erfordernis der Schriftlichkeit entsprechen und von zeichnungsberechtigten Vertretern von food-bike.ch unterzeichnet worden sind.

    Veranstalter des jeweiligen Anlasses ist stets die Kundschaft von der food-bike.ch (oder eine von ihr beauftragte Person). Die Gesamtverantwortung für den geordneten Ablauf des Anlasses liegt beim Veranstalter. Die food-bike.ch übernimmt in keiner Form die Funktion des Veranstalters.

    Die food-bike.ch ist nach eigenem Ermessen berechtigt, Dritte für die Erfüllung der vereinbarten Leistungen beizuziehen.

  2. Zustandekommen des Vertrags
    Die food-bike.ch unterbreitet der Kundschaft auf der Grundlage von dessen Bestellung eine detaillierte Offerte. Nach Prüfung der Offerte durch die Kundschaft sowie nach Einarbeitung seiner allfälligen Änderungen und Ergänzungen stellt die food-bike.ch der Kundschaft eine schriftliche Auftragsbestätigung zu. Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung dieser Auftragsbestätigung durch die Kundschaft zustande.

  3. Infrastruktur
    Die Kundschaft oder die von ihr beauftragte Person ist verantwortlich, dass am Ort des Anlasses die für den zu organisierenden Anlass übliche Infrastruktur wie warmes und kaltes fliessendes Wasser, Strom und Anschlüsse, direkte Zufahrt, Lift usw. gemäss Vorgabe der food-bike.ch zur Verfügung stehen. Sie ist verpflichtet, die food-bike.ch umgehend, spätestens nach Prüfung der Offerte (siehe vorstehende Ziffer 2) zu informieren, falls und inwieweit dies nicht der Fall sein sollte.

    Die food-bike.ch holt die nötigen Bewilligungen (Sonntag-, Nachtfahrt-, Privatstrassenbefahrungs- bewilligung usw.) für den mit den Koch-Dienstleitungen verbundenen Transport ein und stellt der Kundschaft die damit verbundenen Kosten sowie allfällige Transportkosten für Bahn, Lift, Stapler usw., welche Dritte erbringen, ebenfalls in Rechnung.

    Alle anderen Bewilligungen (Parkbewilligung für die Fahrzeuge der food-bike.ch, Konzessionen, SUISA- Gebühren usw.) besorgt die Kundschaft auf eigene Kosten und hat alle damit verbundenen Auflagen zu tragen.

    Wird seitens der food-bike.ch Retouren-Material gestellt (Gläser, Geschirr, Besteck, Wäsche usw.), ist die Kundschaft verantwortlich, dieses vollständig und unbeschädigt zurück zu geben. Verluste und Beschädigungen können der Kundschaft zum Neuwert in Rechnung gestellt werden.

  4. Mängelrüge, Haftung und Versicherung
    Die Kundschaft ist verpflichtet, Mängel an den vereinbarten Leistungen sofort, und sofern dies nicht möglich ist spätestens innert 2 Kalendertagen nach dem Anlass, zu melden. Danach gelten sämtliche Leistungen als genehmigt.

    Schadensersatzansprüche gegen die food-bike.ch bzw. deren, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist in jedem Fall ausgeschlossen.

    Die Kundschaft oder die von ihr beauftragte Person ist verantwortlich, dass die für den zu organisierenden Anlass übliche Versicherungsdeckung für Sach- und Personenschäden rechtzeitig und mit genügender Deckung abgeschlossen wird.

  1. Sorgfalts- und Treuepflicht
    Die food-bike.ch ist als Beauftragte der Kundschaft tätig und wahrt deren Interessen nach bestem Wissen und Gewissen. Sie legt grossen Wert auf die sorgfältige und termingerechte Erbringung der Koch-Dienstleistungen, insbesondere auch auf die Qualität der Speisen und Getränke. Sie verpflichtet sich zudem, Geschäftsgeheimnisse der Kundschaft zu wahren.

  2. Geistiges Eigentum
    Die Kundschaft anerkennt ausdrücklich das alleinige geistige Eigentum der food-bike.ch, insbesondere das Urheberrecht an allen im Rahmen der Zusammenarbeit. (Konzepte, Vorschläge für Menu,Dekoration-undGestaltung,Texte,Bilder, grafischeArbeitenusw.)

  3. Änderungen Speisen/Getränke
    Nach Vertragsabschluss werden Änderungswünsche der Kundschaft in Bezug auf Speisen und/oder Getränke berücksichtigt, wenn diese spätestens bis 8 Arbeitstage vor dem Anlass schriftlich mitgeteilt werden und deren Umsetzung für die food-bike.ch möglich ist.

  4. Änderung der Teilnehmerzahl
    Die Kundschaft kann die vereinbarte Teilnehmerzahl bis spätestens 8 Arbeitstage vor dem Anlass mit schriftlicher Mitteilung an die food-bike.ch um maximal 15% reduzieren worauf die food-bike.ch ihrerseits die Vergütung entsprechend reduziert.

  5. Effektive Teilnehmerzahl
    Die Kundschaft hat allfällige Abweichungen von der vereinbarten bzw. gemäss Ziffer 8 mitgeteilten Teilnehmerzahl spätestens 3 Arbeitstage vor dem Anlass der food-bike.ch schriftlich mitzuteilen.

    Ist die effektive Teilnehmerzahl am Anlass höher als vereinbart oder gemäss Ziff. 8 mitgeteilt, wird die Vergütung entsprechend erhöht. Sind weniger Teilnehmer anwesend, ist die vereinbarte bzw. mitgeteilte Teilnehmerzahl für die Vergütung relevant.

  6. (Teil-) Annullierung
    Bei einer teilweisen Annullierung von ≥ 20% der vereinbarten Leistungen (ohne Anrechnung von Ziff. 8), hat die food-bike.ch das Recht, ihrerseits ohne Kostenfolge vom gesamten Vertrag zurück zu treten.
    Löst die Kundschaft den Vertrag ganz oder teilweise auf, so kann die food-bike.ch die annullierten Leistungen wie folgt in Rechnung stellen:
    • –  Bereits ausgeführte Vorbereitungsarbeiten wie auch speziell bestellte oder angefertigteMaterialen, Geräte und Zubehör.

      und

    • –  bis 21 Kalendertage vor dem Anlass:Bearbeitungsgebühr à CHF 200.00
    • –  bis 10 Kalendertage vor dem Anlass: 50 % der annullierten Leistungen
    • –  ab 5 Kalendertagen vor dem Anlass:100 % der annullierten Leistungen

  7. Zahlungsmodalitäten / Akontozahlung
    Alle Preise werden in CHF sowie inklusive MwSt. angegeben.
    Die Kundschaft erhält nach der Durchführung des Anlasses eine detaillierte Rechnung der food-bike.ch. Diese ist innert 30 Kalendertagen ab Rechnungsdatum netto zahlbar. Bei Zahlungsverzugberechnetdiedeinkoch.chderKundschafteinen Verzugszinsvon5%des Rechnungsbetrags.
    Die food-bike.ch behält sich das Recht vor, von der Kundschaft eine Akontozahlung von bis zu 50% des Auftragsvolumens gemäss Auftragsbestätigung zu verlangen.

  8. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
    Auf die Rechtsbeziehung zwischen der food-bike.ch und der Kundschaft ist ausschliesslich das schweizerische Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche aus der Koch- Dienstleistung der food-bike.ch erwachsenden Streitigkeiten ist Bern.